Akkreditierte Kalibrierung – Mehrwert und Grenzen (Teil 2)13 | 06 | 19
Im Beitrag „Akkreditierte Kalibrierung – Mehrwert und Grenzen (Teil 1)“ haben wir uns mit den Grundlagen der Akkreditierung in Verbindung mit der Kalibrierung auseinandergesetzt. Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem Wert von Werkskalibrierscheinen und dem Mehrwert sowie den Grenzen akkreditierter Kalibrierscheine.
Wie wertvoll sind die sogenannten „Werkskalibrierscheine“?
Wo kommen diese sogenannten „Werkskalibrierscheine“ eigentlich her, wird sich vielleicht der ein oder andere Fragen. Dazu müssen wir in das Jahr 1995 zurückspringen.
In diesem Jahr wurde die EAL-G12 durch die damals noch existierende „European cooperation for Accreditation of Laboratories (EAL)“ herausgegeben. Der Titel lautete: „Traceability of Measuring and Test Equipment to National Standards“. Diese Guideline wurde zwischenzeitlich zurückgezogen und durch ein ILAC Papier (ILAC P10) ersetzt.
In Deutschland lebt diese Guideline jedoch noch heute in der DAkkS Schrift 71 SD 0 006 von 2010 weiter. In der EAL-G12 ist die Rede von der sogenannten „inhouse calibration (factory calibration)“. In der deutschen Übersetzung spricht man dann von der innerbetrieblichen Kalibrierung (Werkskalibrierung). Daraus haben sich wahrscheinlich die „Werkskalibrierscheine“ entwickelt. Durchaus auch in der Verbindung mit der Tatsache, dass für interne Kalibrierung Dienstleister in Anspruch genommen werden können – sofern eine Organisation nicht selbst die Kompetenz besitzt, diese innerbetrieblichen Kalibrierungen durchzuführen.
Ein Werkskalibrierschein ist jedoch nur dann zum Nachweis einer durchgängigen Rückführbarkeitskette brauchbar, wenn für die innerbetriebliche Kalibrierung Bezugsnormale verwendet wurden. Diese müssen zudem durch ein akkreditiertes Kalibrierlabor kalibriert werden. Diese Festlegung ist nicht neu, sondern schon Bestandteil der EAL-G12 Guideline. Wird durch einen externen Dienstleister eine Werkskalibrierung mit Bezugsnormalien durchgeführt, die durch ein akkreditiertes Kalibrierlabor kalibriert wurden, dann ist die Grundvoraussetzung für eine durchgängige Rückführung grundsätzlich gegeben. Ein zweiter wesentlicher Baustein zur Erfüllung einer rückführbaren Kalibrierung ist die Dokumentation mit Hilfe des Kalibrierscheines. Dieser muss die festgelegten Inhalte gemäß ISO 17025 oder ISO 10012 enthalten.
Mehrwert und Grenzen der akkreditierten Kalibrierung
Der Mehrwert der akkreditierten Kalibrierung liegt auf der Hand. Das Akkreditierungsverfahren durch eine anerkannte unabhängige dritte Stelle sichert vor allem die Kompetenz inkl. einer realistischen Messunsicherheitsangabe bei der Kalibrierung ab. Durch eine akkreditierte Messgröße wird eine weltweite Anerkennung der Messwerte und Kalibrierscheine sichergestellt. Auditoren können die Validität dieser Kalibrierscheine nicht in Frage stellen.
Doch wo sind die Grenzen? Die Grenzen liegen eindeutig in der Anwendung von (komplexer) Messtechnik vor Ort in den Unternehmen. Denn es gibt derzeit nicht gerade für viele Messgrößen Kalibrierlabore, die entsprechende akkreditierte Kalibrierungen vor Ort an der Maschine/Anlage durchführen dürfen. Schwachpunkte sind hier in der Regel die nicht standardisierbaren Methoden (Bedingung für eine akkreditierte Messgröße) und die Messunsicherheit bei der Kalibrierung, die in vielen Fällen größer ist als die zugelassene Fertigungstoleranz. Hier wird man weiterhin Werkskalibrierscheine ausstellen müssen. Nur sollten die Werkskalibrierscheine gem. ISO 17025 aufgebaut sein und die verwendeten Bezugsnormalien über ein akkreditiertes Labor an die SI-Einheiten rückgeführt werden. Zudem müssen sich die Unternehmen wesentlich intensiver mit dem Thema Mess- und Prüfprozesseignung beschäftigen. Nur so kann die Forderung von ISO 9001 und vieler anderer Standards tatsächlich erfüllt werden: „Die Organisation muss die Ressourcen bestimmen und bereitstellen, die für die Sicherstellung gültiger und zuverlässiger Überwachungs- und Messergebnisse benötigt werden, um die Konformität von Produkten und Dienstleistungen mit festgelegten Anforderungen nachzuweisen.“ Gültige Messergebnisse erreicht man aus internationaler Sichtweise nur, wenn die Messergebnisse einwandfrei rückgeführt werden können. Über akkreditierte Messgrößen in qualifizierten Kalibrierlaboratorien wird das sichergestellt.
Liste mit Links/Literatur zur Vertiefung
- DIN EN ISO 9001:2015 „Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen“
- DIN 32937:2018 „Mess- und Prüfmittelüberwachung – Planen, Verwalten und Einsetzen von Mess- und Prüfmitteln“
- DIN EN ISO 10012:2004 „Messmanagementsysteme – Anforderungen an Messprozesse und Messmittel
- VDI/VDE 2600:2013 Bl. 1, „Prüfprozessmanagement – Identifizierung, Klassifizierung und Eignungsnachweise von Prüfprozessen“
- IATF 16949:2016 „Qualitätsmanagement – System – Standard der Automobilindustrie“
- DAkkS 71 SD 0 006 „Rückführung von Mess- und Prüfmitteln auf nationale Normale“
- DIN EN ISO/IEC 17025:2018 Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“
- ISO/IEC-Leitfaden 99:2007 „Internationales Wörterbuch der Metrologie“
- EAL G12:1995 „Traceability of Measuring and Test Equipment to National Standards“, zurückgezogen, Deutsche Übersetzung zu finden in DAkkS Schrift 71 SD 0 006
- ILAC P10:01/2013, „ILAC Policy on the Traceability of Measurement Results“
- DGQ-Band 13-61, 2015, Prüfmittelmanagement
- „Anforderungen aus der IATF 16949 an Hersteller von Messsystemen und Messgeräten“ – Stellungnahme der PTB – Abteilung Fertigungsmesstechnik und des DKD Fachausschusses Länge vom 29. Juni 2018
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