Akkreditierte Kalibrierung – Mehrwert und Grenzen (Teil 1)11 | 06 | 19

Spätestens seit Oktober 2016 macht die sogenannte „akkreditierte Kalibrierung“ oder besser bekannt als DAkkS-Kalibrierung die Runde. Auslöser war die Norm IATF 16949 mit den erweiterten Forderungen zum Thema „Ressourcen zur Überwachung und Messung“. Hier heißt es u. a., “dass die betreffende Kalibrier-Dienstleistung in dem Umfang der Akkreditierung eingeschlossen sein muss. Kalibrierzertifikate … müssen ein Akkreditierungszeichen der nationalen Akkreditierungsgesellschaft tragen“.

Eine durchaus lobenswerte Forderung, wenn auch unvollständig und nicht wirklich überlegt. Im gleichen Atemzug hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Regeln für die Messmittel-Kalibrierung – und damit auch die Vorschriften für die Rückführbarkeitsnachweise – in Kalibrierlaboratorien verschärft. Auf der anderen Seite wurde in einer Stellungnahme der PTB – Abteilung Fertigungsmesstechnik und des DKD Fachausschusses Länge deutlich auf die Unzulänglichkeiten der IATF-Forderungen hingewiesen. An dieser Stelle sei nur erwähnt, dass aus der Sicht der PTB nicht geklärt ist, wer die staatliche Aufsichtsbehörde im Sinne von IATF 16949 Absatz 7.1.5.3.2 ist. Die PTB wohl nicht und die DAkkS ist auch keine staatliche Aufsichtsbehörde.

In diesem zweiteiligen Blog möchte ich Ihnen ich den Mehrwert und die Grenzen akkreditierte Kalibrierung aufzeigen. Starten wir zunächst mit der Betrachtung, worum es bei der Akkreditierung eigentlich geht.

Akkreditierung – worum geht es eigentlich?

Sicherlich ist vielen der Begriff Akkreditierung eher mit Journalismus bei internationalen Veranstaltungen über den Weg gelaufen, wie z. B. der Olympiade. Vielleicht auch noch in Verbindung mit akkreditierten Zertifizierungsstellen oder mit einem Arzt. Grundsätzlich handelt es sich um eine Zulassung. Im Kontext mit Kalibrierungen handelt es sich um das Bescheinigen der Fachkompetenz durch eine allgemein anerkannte Akkreditierungsstelle, in Deutschland der DAkkS. Schauen wir in ISO 17011, dann finden wir folgende Formulierung: „Bestätigung durch eine dritte Seite, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle (z.B. Kalibrierlabor) die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben (z.B. Kalibrierungen) durchzuführen“.

Im Akkreditierungsverfahren weist z. B. ein Kalibrierlabor (Konformitätsbewertungsstelle) gegenüber einer unabhängigen Akkreditierungsstelle (z.B. DAkkS) nach, dass sie ihre Tätigkeiten fachlich kompetent, unter Beachtung gesetzlicher sowie normativer Anforderungen und auf international vergleichbarem Niveau erbringen.

Die Akkreditierungsstelle begutachtet und überwacht dabei regelmäßig das Managementsystem und die Kompetenz des eingesetzten Personals der Konformitätsbewertungsstelle sowie die Technische Infrastruktur. Durch das Akkreditierungsverfahren ist somit eine kontinuierliche Überwachung der Kalibriertätigkeiten durch eine neutrale und weltweit anerkannte, unabhängige dritte Stelle (z. B. der DAkkS) sichergestellt. Damit wird Vertrauen in die messtechnischen Tätigkeiten auf internationaler Ebene geschaffen.

Die Kompetenz der nationalen Akkreditierungsstellen in Europa wird durch eine gegenseitige Beurteilung („Beurteilung unter Gleichen“) sichergestellt. Diese Überprüfungen werden von der Europäischen Kooperation für Akkreditierung (European Cooperation for accreditation – EA) durchgeführt. Die EA ist wiederum über Multilaterale Vereinbarungen mit der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) verbunden. Somit existiert ein weltweit durchgängiges System zur Absicherung der Kompetenz bei Kalibrierdienstleistungen. Besonders beeindruckend ist, dass in dem ILAC Netzwerk ca. 150 nationale oder regionale Stellen organisiert sind. Als Basis für die Akkreditierung von Kalibrierlaboratorien wird ISO 17025 zu Grunde gelegt. In ihr sind klare Anforderungen an das Managementsystem und die Kompetenz definiert.

Der zweite Teil dieses Blogbeitrags behandelt den Mehrwert und Grenzen der akkreditierten Kalibrierung.

Schauen Sie vorbei. Sie sind herzlich eingeladen.

 

Über den Autor: Jörg Roggensack

Jörg Roggensack ist Elektroniker und Calibration Engineer GAF sowie zertifizierter Auditor für div. Managementsysteme. Er hat umfassende Erfahrung als Managementsystemkoordinator und als Auditor für diverse Regelwerke und Managementsysteme sowie als LEP Assessor, die er in über 25 Jahren bei der Bundeswehr, in der Industrie und bei Zertifizierungsgesellschaften sammeln konnte. Über mehrere Jahre bildete er Kalibriertechniker an der Technischen Schule der Luftwaffe aus und begann seine industrielle Karriere als Kalibrierlaborleiter bei BEYSCHLAG. In diversen Veröffentlichungen, als Herausgeber des Weka Werkes der „Mess- und Prüfmittelbeauftragte“ und als Trainer sowie Coach gibt er Hilfestellungen zur Gestaltung wirtschaftlicher und Normkonformer Mess- und Prüfmittelüberwachungssysteme. www.jr-msq.de

3 Kommentare bei “Akkreditierte Kalibrierung – Mehrwert und Grenzen (Teil 1)”

  1. Wie Sie bereits sagen, ist seit Oktober 2016 die DAkkS-Kalibrierung in aller Munde. Ich denke, dass wir für unsere Laborwaagen dies erwägen werden. Schließlich ist eine akkreditierte Kalibrierung meiner Meinung nach als Messstandard zu setzen.

  2. 670411d6bbaff2035bb9376c56eb2fda Peter Jäger sagt:

    Ich kenne keine „akkreditierte Kalibrierung“. Ich kenne akkreditierte Laboratorien, die ihre Kompetenz ganzheitlich nachweisen mussten – siehe DIN EN ISO/IEC 17025.
    Aber dass eine Kalibrierung akkreditiert ist: das ist neu.

    In der o.g. Norm gibt es auch kein „Kalibrierzertifikat“ – welches Kalibrierlabor ist schon Zertifizierungsstelle?
    Umgangssprachliche Floskeln wie diese werten einen solchen Blog – an sich eine gute Sache – deutlich ab – was ist ernst zu nehmen, was ist Floskel und Umgangssprache?

    1. Hallo Herr Jäger, vielen Dank für Ihren Kommentar. Grundsätzlich wird ein Kalibrierlabor nicht akkreditiert, sondern lediglich die angebotenen Mess- und Kalibriermöglichkeiten. Diese sind in der Anlage zur Akkreditierungsurkunde abgebildet. Daraus ergibt sich die Begrifflichkeit „akkreditierte Kalibrierung“. Demnach keine umgangssprachliche Floskel. Die Begrifflichkeit „Kalibrierzertifikat“ ergibt sich aus der DAkkS 71 SD 0 025. Hier ist dieser Begriff definiert und dient der Unterscheidung zur Darstellung von Kalibrierergebnissen. Alternativ kann auch der Begriff Kalibrierschein verwendet werden, welcher durchaus geläufiger ist.

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