Fragen zur Arbeitssicherheit im QM-Audit22 | 08 | 18

Darf der das?

Von „Im QM-Audit haben Fragen zur Arbeitssicherheit nichts zu suchen!“ bis „Arbeitssicherheit gehört zum Managementsystem und wird auditiert!“ gehen die Positionen in der Fach-QMunity auseinander. Zertifizierungsgesellschaften schwören ihre Auditoren ein und loben sich selbst entweder dafür, dass Fragen zur Arbeitssicherheit „selbstverständlich“ oder gerade „selbstverständlich nicht“ im QM-Audit berücksichtigt werden. In beiden Lagern finden sich ausgewiesene Experten, es geht also nicht wie sonst oft um formale Checklisten-Fans auf der einen und freiheitsgradorientierte Normeninterpretatoren auf der anderen Seite.

Versuch einer Annäherung

Managementsystemstandards sollen (wie andere Normen auch) eindeutig und widerspruchsfrei sein. Das wird auch durch einen klar formulierten Geltungsbereich erreicht: Keine Norm soll regeln dürfen, was schon in einer anderen Norm enthalten ist. Das spürt man in der Regelwerksdiskussion häufig, wenn etwa Wünschenswertes (z.B. ISO 9001 sollte sich auch mit finanziellen oder personalen Aspekten der Unternehmensorganisation beschäftigen) formuliert wird – aber die Gremien auf den engen Scope verweisen (ISO 9001 | 1: beständig Produkte und Dienstleistungen bereitstellen zu können, die die Anforderungen der Kunden und die zutreffenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllen und die Kundenzufriedenheit zu erhöhen). Liegt der Scope einmal fest, ist er schwerlich zu verändern, weil die Regelwerke sich oft aufeinander beziehen, einander ergänzen. Drehen an einem Rad hätte vielfältige Bewegungen zur Folge. ISO 9001 stellt klar (0.4 drittletzter Absatz): Diese Internationale Norm enthält keine spezifischen Anforderungen anderer Managementsysteme, z. B. Umweltmanagement, Arbeitsschutzmanagement oder Finanzmanagement. Und: Die in dieser Internationalen Norm festgelegten Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem ergänzen die Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen. (ISO 9001 | 0.1 Mitte). Die Forderung ‚behördliche Anforderungen‘ zu berücksichtigen bezieht sich aus dem Geltungsbereich heraus (ISO 9001:2015 Abschnitt 1 a + b) ausschließlich auf das Produkt/die Dienstleistung der Organisation (also nicht etwa auf ‚alle‘ geltenden Vorschriften). Bis hierhin gilt: Fragen zur Arbeitssicherheit haben erstmal nichts im QM-Audit nach ISO 9001 zu suchen. Außer, Sie erstellen personenbezogene Dienstleistungen (etwa Weiterbildung), bei denen Arbeitssicherheitsaspekte Teil der Leistung sind (z.B. Maschinenscheine im Holzhandwerk, Staplerschein). Aber auch in diesem Fall richten sich die behördlichen Aspekte auf ‚das Produkt‘ und dem Wesen nach nicht auf die innere Organisation. Auch wenn sie auf diese wirkt trägt der unterweisende Meister Sicherheitsschuhe nicht ‚wegen ISO 9001‘ sondern aus Gründen der Glaubwürdigkeit und Akzeptanz. Also:

ISO 9001 fordert keine spezifischen Arbeitssicherheitsaspekte

Allerdings kann der Umgang mit den (öffentlich-rechtlichen oder auch betrieblich gewillkürten) Vorgaben des Arbeitsschutzes starke Aussagen zum Funktionieren eines Managementsystems beinhalten.

Der ‚Produktionsfaktor operative Arbeit‘ kann in abstrakten Betrachtungen der Betriebswirte vielleicht eingekauft werden wie Rohstoffe, Halbzeuge oder Anlagenteile. Im wirklichen Leben ist seit Bismarcks Zeiten bekannt, dass er einer gesonderten Betrachtung bedarf. Das Zusammenwirken mehrerer Arbeitnehmer war eine frühe Erscheinungsform von Emergenz in den Unternehmen, betriebliche Mitbestimmung und Sozialpartnerschaft die Antwort in unserer Gesellschaftsordnung darauf. Zunehmende Produktivität hat den kleiner werdenden Teil operativer Arbeit in jedem Produkt immer wertvoller gemacht (was wir auch mit der relativen Verteuerung von Dienstleistungen erleben – in 40 Stunden wird ein kompletter Golf montiert oder ein Viertel nötiger Pflegezeit bei Pflegebedürftigen abgedeckt). Zwingende ökonomische Gründe für eine gesonderte Betrachtung des Faktors ‚Arbeit‘ wie der Fachkräftemangel resp. der Druck, als guter Arbeitgeber erscheinen zu müssen um attraktiv zu bleiben, werden zurzeit stärker wahrgenommen. Werte-orientierte Unternehmen gehen schon länger davon aus, dass man es im Betrieb mit Menschen, und nicht nur einem besonderen Produktionsfaktor zu tun hat. Zu deren besonderen Bedürfnissen gehören Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, daher sind diese auch Bestandteil jeder ernsthaften Betrachtung von Wirksamkeit und Angemessenheit des Systems zum Lenken und Leiten der Produktionsprozesse hinsichtlich Erfüllung der Anforderungen (kurz: ‚Audit‘).

Die Arbeitsbedingungen gehören zum Produktionsprozess

Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer (SGA) sind ein gutes Beispiel für Erwartungen interessierter Parteien (ISO 9001 | 4.2). Sind diese erkannt, sind sie bewertet worden? Das kann man auch anhand der Umsetzung von SGA-Forderungen herausfinden. Nicht, weil ISO 9001 Arbeitssicherheitsaspekte forderte, sondern weil Gesundheitsschutz bei der Arbeit eine wesentliche Anforderung mehrerer interessierter Parteien (Arbeitnehmer, deren Familien, Behörden, reputationsabhängige Gesellschafter) sein kann.

Die gesetzlichen Vorgaben für ausführende Tätigkeiten sind ein gutes Beispiel der ‚Eingaben für einen Prozess‘ (ISO 9001 | 4.4.1 a). Bspw. darf vor einer Gefährdungsbeurteilung (inkl. psychischer Belastungen) in Deutschland keine Tätigkeit aufgenommen werden (§5 Arbeitsschutzgesetz). Wird diese Prozessvorgabe auch eingehalten? Mit dieser Frage beleuchtet man indirekt zwar den Arbeitsschutz, im Wesentlichen aber die Norm-Frage nach der Zusammenstellung der Prozessinputs.

Die oberste Leitung muss relevante Führungskräfte unterstützen, deren Verantwortungsbereich deutlich machen (ISO 9001 | 5.1.1. j). Zum Verantwortungsbereich eines Vorgesetzten gehört in Deutschland auch die Gefährdungsermittlung, Gefährdungsbeseitigung, Unterweisung, Korrektur, Wirksamkeitsprüfung im Arbeitsschutz (DGUV Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention). Funktioniert diese Führungsarbeit? Das kann man sehr gut mit der Frage nach Gefährdungsbeurteilung oder Pflichtunterweisung oder Hautschutzplänen herausfinden. Auch anhand von Arbeitssicherheitsaspekten kann man also im Audit erfahren, ob Führungskräfte ihre Verantwortung wahrnehmen.

Arbeitssicherheitsaspekte können Auskunft geben, ob die Organisation funktioniert

In Planung/Risiken (ISO 9001 | 6.1.1 c) fordert die Norm, unerwünschte Auswirkungen zu verhindern – das kann man auch nachweisen mit Antworten auf Auditfragen zu Unfällen und berufsbedingten Fehltagen. Selbstverständlich kann hier nach Umsatzeinbußen, Reklamationen, Fluktuation, Wissensverlust gefragt werden – aber auch nach dem betrieblichen Unfallgeschehen.

ISO 9001 | 7.1.4 beinhaltet die Prozessbedingungen (von Stress über Temperatur, Licht, Luft und Hygiene), den Stand der Technik dazu bilden die nationalen Arbeitsschutzregeln. Nach den Prozessbedingungen zu Fragen deckt sich unmittelbar mit einer Normforderung.

ISO 9001 | 7.1.6 Wissen der Organisation: Die Organisation muss das Wissen bestimmen, das benötigt wird, um ihre Prozesse durchzuführen… – das können Verfahren, Methoden, Rezepturen… aber auch Gesundheitsschutzvorgaben sein. Ebenso kann man die Umsetzung der Forderungen zur dokumentierten Information (ISO 9001 | 7.5) natürlich auch anhand Betriebsanweisungen zu Sicherheitsaspekten prüfen.

Bei extern bereitgestellten Prozessen, Produkten und Dienstleistungen (ISO 9001 | 8.4) sind Aspekte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit vielleicht nicht vorrangig im Fokus – aber irgendwann trotzdem ‚mal dran‘? Oft zu beobachten ist ein unredlicher Preisvergleich beim Outsourcen, weil die internen Vorgaben zu SGA einen höheren Ressourceneinsatz erzwingen als bei externen Dienstleistern, die den Arbeitsschutz vernachlässigen/missachten.

Zur Beherrschung der Prozesse (ISO 9001 | 8.5.1 e) gehört auch die Benennung kompetenter Personen einschließlich jeglicher erforderlicher Qualifikation (also auch Befähigungen und Erlaubnisse, die Ihren Ursprung in Arbeitsschutzforderungen haben) sowie (g) die Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung menschlicher Fehler. Ein weites Feld…

ISO 9001 (9.3.2 e) fordert vom Management, die Wirksamkeit der Maßnahmen zum Umgang mit Risiken zu bewerten – das kann man doch sehr gut auch anhand Gesundheitsrisiken für die Arbeitnehmer nachweisen.

In einem prozessintegrierten Managementsystem stellt sich die Frage nicht

Es gilt also zu unterscheiden, ob im Audit nach spezifischen Forderungen eines Managementsystems zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gefragt wird – oder nur anhand solcher Aspekte die Wirksamkeit des QM-Systems betrachtet wird. Angebracht ist letzteres wohl eher in reifen Systemen, wenn die Q-Kernforderungen lange erfüllt sind und weiterer Nutzen gesucht wird. Das weiterzudenken führt zu folgendem Ansatz: ISO 45001 (Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit) passt heut besser zu den Managementsystemen von Qualität, Umwelt, Energie, Datensicherheit als noch die abgelöste BS OHSAS 18001. Da fällt die Entscheidung für ein prozessintegriertes Managementsystem leicht. Die High-Level-Structure macht es Betrieben von der Interpretation über die Auditierung bis zur Dokumentation damit viel einfacher, von parallelen Welten zu einem Managementsystem zu kommen. Und die Verschwendung, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob im Audit nach einem irgendeinem Aspekt gefragt werden darf, hat dann ein für alle Mal ein Ende… Na, dann!

 

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Über den Autor: Kai-Uwe Behrends

Kai-Uwe Behrends ist seit 2005 Leiter der DGQ-Landesgeschäftsstelle Nord in Hamburg. Vorher war der studierte Diplom-Volkswirt und -Sozialökonom Fachbereichsleiter und Qualitätsmanagement-Beauftragter einer Bildungseinrichtung mit 100 Mitarbeitern. Er ist Auditleiter der DQS für ISO 9001 und AZAV.

kb@dgq.de 0 40 85 33 78-60

6 Kommentare bei “Fragen zur Arbeitssicherheit im QM-Audit”

  1. 2a4abdb7509a4ebb07bc34c423e936e8 Tim Stein sagt:

    Herzlichen Dank erst einmal für den sehr informativen Beitrag!

    Es hat zwar eine Weile gedauert, bis ich ihn ganz durch hatte, muss ich gestehen, doch er hat mir doch so einige Fragen beantwortet.

    Ich persönlich bin aber der Meinung, dass im Audit ein nach spezifische Forderungen zur Sicherheit im Betrieb abgefragt werden.

    Zum Thema Arbeitssicherheit gibt es immer wieder etwas Neues zu lernen, da es auch immer wieder neue Änderungen gibt.

    Ich für meinen Teil, habe in den letzten Wochen in in meinem Betrieb (Elektrobranche) schon viele Probleme mit dem richtigen Einsatz von Prüfplaketten gehabt. Habe mir dann mehr als genug Prüfplaketten, Prüfetiketten und Kabelmarkierer gekauft, auf welche man mich verwiesen hatte.

    Man sagt ja, Sauberkeit ist das halbe leben. Ich finde aber, dass die Sicherheit auch einen ganz guten Teil ausmacht und an einige Orten sogar den höheren.

  2. Schuster, bleib bei deinen Leisten. In Verbindung mit dem eindeutigen Scope jeder Managementsystemnorm, wie im ersten Absatz für die ISO 9001 sehr schön herausgearbeitet, haben Fragen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz nichts in einem QM-Systemaudit durch Auditoren einer Zertifizierungsgesellschaft verloren. Es gibt dazu keine belastbaren Anforderungen und somit auch keine Grundlage (Auditkriterien) für ein QMS-Audit. Sämtliche Anforderungen der Norm beziehen sich auf den Scope. Daher gibt es in vielen Organisationen derzeit auch noch Parallelwelten, da sich eine Organisation z.B. nur nach ISO 9001 hat zertifizieren lassen. Sich als Auditor mit einer Zulassung für QM-Systeme in das sehr komplexe Gebilde des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu begeben sehe ich als unprofessionell an. Hierbei sollten auch die in der ISO 17021-3 (Entwurf 2018) gestellten fachspezifischen Anforderungen an die Kompetenz der QMS Auditoren berücksichtigt werden. Hier heißt es z.B. zum Thema „Grundlegende Konzepte…“ unter 5.2 „Jeder QMS-Auditor muss über das folgende Wissen verfügen:
    g) Strukturen und Wechselbeziehungen von dokumentierten Informationen, die für das Qualitätsmanagement spezifisch sind;“

    In der 17021-3 wird grundsätzlich immer QMS bezogenes Wissen gefordert.

    Wäre es so einfach mit der Auditierung von Inhalten div. Regelwerke in ein QMS Audit, hätte man sicherlich auf unterschiedliche Kompetenzanforderungen verzichten können.

    Daher haben Fragen aus anderen Managementsystemen nichts in einem QMS-Audit verloren.

  3. Ein netter Artikel zur Verbindung von Sicherheit und Qualität. Im Zweifelsfalle womöglich auch eine gute Begründung, wenn im Audit gravierende Mängel oder Gefahren festgestellt werden. Aus meiner Sicht jedoch nicht der Appell nun in Gebiete vor zudringen, die klar durch noremn und Rgelwerke sich abgrenzen.

  4. Natürlich gehört das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie das Thema Datenschutz und weitere Themen, die vom Gesetzgeber von den Unternehmen gefordert werden, in ein Audit (ich beziehe mich weiter nur auf die ISO 9001). Dazu gibt es einige Hinweise in der Norm, wo die Einhaltung oder Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen aufgezeigt werden. Man muss das jedoch immer im Zusammenhang mit dem jeweiigen Kapitel in der Norm betrachten und bewerten.

    Es gibt mindestens vier Hinweise auf gesetzliche und behördliche Vorgaben/Anforderungen und einen zu zutreffenden Anforderungen in der DIN 9001 und da gesetzliche Anfroderungen zutreffendend sind kann man den ruhig mit einschließen. Die aufgezeigten Themen betreffen alle auch gesetzliche oder behördliche Anforderungen.

    Es scheiter ggf. an der Fachkompentenz des Auditors, was hier definitiv nicht negativ ausgelegt werden darf. Nicht jeder kann Produkthaftung, Arbeitszeitgesetz, Sozialgesetzbuch oder DSGVO, bzw. ist ausgebildete FASI. Deswegen werden solche Themen von Auditoren, nachvollziehbar nicht oder nur am Rande behandelt und man hält sich dementsprechend bei konkreten Fragen zu diesen Themen zurück und das ist auch gut so.

    Diese Themen gehören zwar ins Audit aber nur dahingehend, dass man einen kurzen Einblick darin gewährt, dass diese Anforderungen eingehalten werden. Ein Audit bei dem die Elektroabteilung eines Bereiches arbeitssicherheitstechnich auseinandergenommen wird, ist weder der richtige Ansatz noch der korrekte Weg.

  5. 5c89e44c59e0dad0758ad6cd02428bae A. Herrmann sagt:

    Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber dennoch brandaktuell. Audits machen Sinn und haben nicht nur symbolischen Charakter. Denn manchmal kommt man – trotz größter Bemühungen – auch im eigenen Betrieb nicht immer zu 100 % mit der Einhaltung aller Bestimmungen hinterher. Dies sollte nicht sein, aber die Praxis lehrt uns etwas anderes, sonst würde es die Audits oder auch verschiedene Unfälle vermutlich nicht geben.

  6. 45a9d998084e8092ac03ddcb0b68dbfb Mick sagt:

    Es ist bemerkenswert, wie der Artikel die Balance zwischen den Anforderungen der ISO 9001 und den sich ständig wandelnden Bedürfnissen des Arbeitsschutzes aufzeigt. In meiner Branche, wo Sicherheit oberste Priorität hat, ist es unerlässlich, sich ständig mit aktuellen Sicherheitsstandards und Best Practices auseinanderzusetzen. Dieser Artikel verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass Audits nicht nur die Qualitätssicherung, sondern auch die Sicherheitsaspekte berücksichtigen.
    Können Sie Beispiele nennen, in denen eine effektive Integration von Arbeitssicherheitsaspekten in das Qualitätsmanagement zu signifikanten Verbesserungen in einem Unternehmen geführt hat?

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