Schwere Themen für die Ampel3 | 03 | 22
Als vorläufiger Abschluss der Begleitung der Bundestagswahl bis zur Regierungsbildung wollen wir an dieser Stelle eine Einschätzung vornehmen, was der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung für die DGQ-Schwerpunktthemen in der Pflege vorsieht und bedeutet.
Die DGQ hat innerhalb des Fokusthemas Pflege vier Schwerpunktbereiche benannt. Es handelt sich um Themen, die aus Qualitätssicht eine herausragende Stellung haben und gleichzeitig großes Potential im gesellschaftspolitischen Kontext bergen. Die im Koalitionsvertrag (KV) sichtbaren Chancen für intelligente Assistenzsysteme haben wir bereits im Januar beleuchtet. Da scheint es Bewegung zu geben. Und wie sieht es mit der Gesundheitsförderung, der Organisationsentwicklung und schließlich der Beratung von Klientinnen und Klienten aus?
Organisation, Mitarbeitende und Gesundheit
Gesundheitsförderung und Organisationsentwicklung spielen nur scheinbar in unterschiedlichen Ligen. Hinweise auf direkte Zusammenhänge werden derzeit von der Uni Bremen gemeinsamen mit Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein im Projekt „StaVaCare 2.0 OE SH“ untersucht. Die Vermutung liegt nahe, dass die Neuverteilung von Aufgaben im Zuge der Umsetzung der Personalbemessungsverfahren zu einer Aufwertung der Fachpflege führt, was sich wiederum auf die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und schließlich positiv auf deren Gesundheit auswirken dürfte.
Genau an dieser Stelle setzt der KV an und wirbt für eine rasch überarbeitete Personalregelung „2.0“ in der Klinik. Das Personalbemessungsverfahren für die stationäre Pflege ist ja bereits auf dem Weg. Das Verfahren soll laut KV beschleunigt werden. Aus gesetzgeberischer Perspektive fehlt dann noch der ambulante Pflegebereich. Dort geht es – wie wir an anderer Stelle bereits dargestellt haben – der Regierung offensichtlich vor allem um eine Stärkung der Familien, mithin der Laienpflege. Immerhin will man den laienpflegenden Angehörigen mit einem Ausbau haushaltsnaher Dienstleistungen unter die Arme greifen, was zumindest bei ihnen zur Entlastung führen und gesundheitsfördernd wirken könnte. Vor der Herausforderung einer Personalbemessung für die professionelle ambulante Pflege hat man offensichtlich erst einmal kapituliert. Fraglich ist darüber hinaus, ob Personalbemessung das Problem des Pflegekräftemangels behebt. Er wird dadurch aber sicherlich sichtbarer.
Eine Jahrhunderthürde aus fachlicher, organisatorischer und auch aus Qualitätssicht ist der bürokratische Aufwand in der Pflege. Der KV widmet dem Bürokratieabbau als Regierungsaufgabe immerhin ein Kapitel (S. 32). Die Schaffung bürokratiearmer Prozesse wird im Weiteren im Zusammenhang mit Energiepolitik, der Bildung, im Unternehmensrecht, der Bauwirtschaft aber auch in der Umgestaltung des Sozialstaates genannt. Im Themenfeld Pflege steht eine Entbürokratisierungsstrategie jedoch nicht auf der Agenda. Allenfalls in Teilbereichen gibt es einzelne Ideen. So zum Beispiel bei der Schaffung eines unter anderem „unbürokratischen“ Entlastungsbudgets (S. 81) und im Bereich des SGB V (Krankenversicherung), dort sogar mit einem Bürokratieabbaupaket (S.84). Allerdings ist damit wohl weniger die Pflege, sondern eher eine reibungslosere medizinische Administration gemeint.
Kunde, Klient:in, Qualität?
Zahlreiche Befragungen haben ergeben, dass Menschen im Alter so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung leben möchten. Dazu führt der KV aus, dass pflegerische Versorgung (Zitat, S. 129) „zukunftssicher, bedarfsgerecht und wohnortnah“ sein muss. Der KV enthält Vorschläge, die für diesen Bereich eine Stärkung vorsehen. Die quartiernahen Wohnformen sollen gefördert und Entlastungsangebote wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege gestärkt werden. Das kommt dem Kundenbedürfnis nach individuelleren Langzeitangeboten nach. Auch die pflegenden Angehörigen sollen entlastet und gestärkt werden, unter anderem durch eine Dynamisierung des Pflegegeldes und den Ausbau haushaltsnaher Dienstleistungen.
Ebenfalls ein Teil der Langzeitpflege ist der stationäre Sektor, also die Pflege im Heim. Dort ist es über die Jahre zu einer Kostenexplosion der Eigenanteile gekommen, die viele Menschen in die Altersarmut treibt. Der Gesetzgeber beabsichtigt nun, für Planbarkeit zu sorgen. Allerdings bleibt abzuwarten, ob es dann allein um die Pflegekosten oder auch um die gleichzeitig gestiegenen Investitions- und Wohnkosten geht.
Der Mensch als Kunde der Pflege im Krankenhaus taucht im KV nicht auf. Das entspricht einer traditionellen Sicht zur Stellung der klinischen Pflege, die bei allen Fortschrittsversprechen, die das Regierungspapier parat hält, doch an einigen Stellen durchschimmert und klinische Versorgung schlicht durch die Brille der Medizin betrachtet.
Rat und Resistenz
Es bleibt zu hoffen, dass es nicht auch der Pflegequalität so geht. Denn ihr sind keine Vorhaben oder Ideen im KV gewidmet und sie spielt nur mittelbar eine Rolle. Aber es ist wünschenswert, wenn das, was die Koalition auf Seite 80 in den KV geschrieben hat, der Leitsatz für alle Neuerungen und Änderungen in den Sozialgesetzbüchern wäre, dort steht (Zitat): „Wir sorgen für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung und eine menschliche und qualitativ hochwertige Medizin und Pflege.“
Wichtige Voraussetzungen für die Qualitätssicherung sind Transparenz und Kunden-Empowerment. Dafür wollen die Koalitionäre zum einen die Rechte der Patientinnen und Patienten stärken und deren Vertretung in der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens ein stärkeres Gewicht geben. Beim Einstieg und am Anfang der Pflegebedürftigkeit stehen Klientinnen und Klienten sowie ihre Angehörigen aber vor einer völlig unübersichtlichen Beratungslandschaft. In Bezug auf die Beratung zur Pflege bleibt der KV jedoch seltsam stumm.
Rot, gelb oder grün: Pandemiegrau
Zugegeben, die Regierung ruft im KV einige der dringenden Herausforderungen in der Pflege auf und beschäftigt sich ausdrücklich auch mit den Folgen der Pandemie. An vielen Stellen wird aber bereits sichtbar, dass es sich um ein Kompromisspapier handelt. Besonders gute Vorschläge aus einigen Wahlprogrammen, die für sich genommen große Fortschritte bedeutet hätten, sind offenbar in einer koalitionären Zurückhaltung untergegangen und bei den Verhandlungen geschluckt worden. Insofern ist noch unklar, ob die Ampel für den Fahrplan der Pflege auf rot, gelb oder grün steht. Schon erst recht nicht, solange der Mehltau der Pandemie jede Veränderungs-Initiative grau überdeckt.