Nachhaltigkeit in Unternehmen: den Carbon Footprint ermitteln

Immer mehr Unternehmen beschäftigen sich mit Nachhaltigkeit und ihrem Beitrag zur Wirtschaft und Gesellschaft. Dazu gehört auch die Ermittlung des jeweiligen Carbon Footprints des Unternehmens. Marco Rasper, Key Account Manager der DGQ Weiterbildung, spricht mit Ellen Leibing, Lead-Auditorin und Trainerin für verschiedene Energiemanagement- und Umweltthemen, über den Carbon Footprint und wie Unternehmen bei der Ermittlung vorgehen können.

Frau Leibing, meine Kunden fragen immer mehr nach Unterstützung bei der Ermittlung des sogenannten Unternehmens- bzw. Produkt-Carbon Footprints. Worauf führen Sie das zurück?

Letztes Jahr wurden das Klimaschutzprogramm 2030 und das Klimaschutzgesetz von der Bundesregierung verabschiedet. Aufgrund der erhöhten medialen Präsenz, auch aufgrund der Fridays for Future Bewegung, hat das Thema in Gesellschaft und Wirtschaft enorm an Präsenz gewonnen. Es wurden CO2-Minderungsziele für die einzelnen Sektoren festgelegt, ab 2021 werden die Unternehmen sich zudem mit einem CO2-Preis für Wärme und Verkehr auseinandersetzen müssen. Dies führt bei den Unternehmen zu einem erhöhten Handlungsdruck und zum Wunsch nach Transparenz über die eigenen Emissionen, um gezielt Minderungsmaßnahmen oder auch eine Roadmap für den Weg zur Klimaneutralität aufzuzeigen. Bei Produkten, die in der Gesellschaft sehr präsent sind, wie beispielsweise bei Konsumgütern, ist auch ein Product Carbon Footprint (PCF) in der Außendarstellung von Interesse.

Was ist der wesentliche Unterschied?

Ein Corporate Carbon Footprint (CCF) bilanziert unternehmenseigene sowie auch weitere relevante Treibhausgas-Emissionen (kurz: THG-Emissionen), die entlang der Wertschöpfungskette eines Unternehmens verursacht werden. Es handelt sich also um unternehmensbezogene Emissionen, wie beispielsweise aus dem Energieverbrauch oder aus vor-/nachgelagerten Emissionen wie z. B. aus Dienstreisen oder der Veranstaltungsplanung.

Der Product Carbon Footprint (PCF) hingegen ist die Menge an THG-Emissionen, die direkt und indirekt durch ein Produkt erzeugt wird. Der PCF bezieht sich immer auf ein definiertes Produkt und eine damit einhergehende funktionelle Einheit, wie z. B. die THG-Emissionen für 1 kg Käse.

Welchen Nutzen hat das Unternehmen daraus?

Unternehmen erhalten durch die THG-Bilanzierung Transparenz über die eigenen Emissionsquellen und über die größten Hebel für wirksame Minderungsmaßnahmen. Außerdem sind sie auskunftsfähig gegenüber Kunden und weiteren Stakeholdern.

Mit einer THG-Bilanz gehen Unternehmen einen Schritt in Richtung zukunftsfähige Unternehmensführung. Effekte sind beispielsweise:

  • Kosteneffizienz durch vorausschauende Planung sowie Kosteneinsparung durch Effizienzmaßnahmen
  • Positives Image durch strukturiertes Klimamanagement
  • Kundengewinnung durch transparente Kommunikation

Wie aufwändig ist die Ermittlung dieser Footprints?

Der Aufwand variiert und ist stark abhängig von der Intensität der Bearbeitung. Liegen bereits Energieverbrauchsdaten vor, kann mit wenig Aufwand ein CCF für die Geltungsbereiche 1 und 2 (sog. Scopes) nach Greenhouse Gas Protocol erstellt werden. Umfangreicher wird es im Bereich der Scope 3 Emissionen, also den vor- und nachgelagerten Emissionsquellen. Je nachdem, wie viele Emissionsquellen eingebunden werden und wie aufwändig die Berechnung dieser Daten ist, steigt der Gesamtaufwand für die THG-Bilanz.

Im Bereich des PCF steht und fällt der Aufwand mit der Komplexität des Produktes. Für ein einfaches Produkt ist der PCF schneller zu berechnen als für einen komplexen, mehrstufigen chemischen Produktionsprozess.

Weiterhin ist die Definition der Systemgrenze ausschlaggebend. Hier gibt es beispielsweise die Option der Definition der Grenze Cradle-to-grave, wobei dann der gesamte Lebenszyklus eines Produktes betrachtet wird. Beispielsweise bei einem Laptop auch dessen Nutzung und Entsorgung/Recycling. Alternativ dazu kann man auch eine Betrachtung Cradle-to-gate durchführen. Hier zieht man die Grenze der Betrachtung dann quasi am Tor (gate) des Unternehmens.

Der größte Aufwand besteht, unabhängig davon ob CCF oder PCF, in jedem Fall in der Erhebung der relevanten Daten und Emissionsfaktoren.

Welchen Einstieg in das Thema schlagen Sie vor?

Unsere Empfehlung ist: Man kann auch mit wenig Aufwand in das Thema der THG-Bilanzierung starten und sich zunächst mit den grundlegenden Themen der Scopes 1 und 2 sowie ausgewählten Scope 3-Emissionsquellen auseinandersetzen.

Nach und nach kann dann die Systemgrenze ausgeweitet werden. Die Ausarbeitung sollte dabei stets an der Motivation eines Unternehmens orientiert sein. Ist das Ziel Treibhausgasneutralität, so ist die Vorgehensweise sicher umfangreicher, als wenn zunächst ein Überblick über die Wirkung der CO2-Bepreisung ab 2021 angestrebt wird.

Sie möchten sich ein unverbindliches Angebot für die Erstellung eines Carbon Footprints einholen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit der DGQ auf.

Vielen Dank, Frau Leibing!

Im Gespräch: Ellen Leibing

Ellen Leibing ist Prokuristin bei der Arqum GmbH. Frau Leibing hat einen Master im Fach International Development Studies und die Weiterbildung zum European Energy Manager (IHK) erfolgreich durchlaufen. Sie ist als Lead Auditorin für die Normen ISO 14001:2015 und ISO 50001:2018 zugelassen. Frau Leibing betreut diverse Projekte zu den Themen THG-Bilanzierung und Klimaneutralität. Seit 5 Jahren ist Frau Leibing als DGQ-Trainerin für die Lehrgänge „Einstieg ins Energiemanagement“ und „Energie-Refresher“ tätig.

Produkthaftung – Auswirkungen der Beweislastumkehr für Mitarbeiter

Deutsches Recht - Produkthaftung und Auswirkungen für Mitarbeiter durch die „Beweislastumkehr“

Die Produkthaftung in Deutschland ist gekennzeichnet von einer sogenannten „Beweislastumkehr“. Die Beweislastumkehr bewirkt, dass nicht etwa der Geschädigte eine mögliche Herstellerpflichtverletzung zu beweisen hat, auf die der Schaden beruhen könnte. Vielmehr sind Sie als Herstellerunternehmen in der Pflicht, sich zu entlasten.

Was das für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter genau bedeutet, möchte ich Ihnen im folgenden Beitrag erläutern.

Eine vollständige Dokumentation des QM-Systems schützt Unternehmen

Wie können Sie Ihr Unternehmen entlasten? Diese Entlastung kann nur gelingen, wenn Sie eine vollständige und ausreichende Dokumentation vorlegen können, aus der ersichtlich ist, dass Ihr Unternehmen die ihm obliegenden Pflichten erfüllt hat. Eine besondere Bedeutung kommt hier den den Bereichen Konstruktion und Produktion zu. Eine saubere Dokumentation über die Aufrechterhaltung Ihres Qualitätsmanagementsystems oder z. B. über die durchgeführte Warenausgangskontrolle kann damit verhindern, dass Ihr Unternehmen produkthaftungsrechtlich in Anspruch genommen wird.

Folgt aus der Dokumentation, dass beim Warenausgang noch alles „i. O.“ war, ist der Fehler in diesem Fall entweder beim Kunden zu suchen (unsachgemäße Lagerung / unsachgemäßer Einbau des Produkts?) oder beim Geschädigten selbst (unsachgemäßer Gebrauch des Produkts?). Liegt indes schon keine Dokumentation über den Warenausgang vor, können Sie sich auch nicht entlasten und bleiben möglicherweise „auf dem Schaden sitzen“.

Unternehmen können Mitarbeiter verantwortlich machen

Ist Ihr Unternehmen also verpflichtet, Schadenersatz an einen Dritten zu zahlen, bleibt es Ihnen dann unbenommen, diesen Schaden bzw. die Schadensersatzsumme von dem zuständigen Mitarbeiter zurückzufordern, der intern für die (vorsätzliche oder fahrlässige) Schadensverursachung verantwortlich ist. Hierbei müssen Sie dann differenzieren, ob der verantwortliche Mitarbeiter vorsätzlich, grob fahrlässig, bloß fahrlässig oder nur leicht fahrlässig für die Schadensverursachung verantwortlich ist. Nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit würde mit einer 100%igen Haftung des jeweiligen Mitarbeiters zu rechnen sein.

Eine Deckelung der Haftungssumme des Mitarbeiters kennt das Gesetz indes nicht. Nur einige Landesarbeitsgerichte gehen zum Schutz des Mitarbeiters davon aus, dass eine interne Haftung gegenüber dem Unternehmen nur bis zur Höhe von insgesamt 3 Brutto-Monatsgehältern gerechtfertigt ist. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Haftungsbegrenzung zugunsten der Mitarbeiter bisher aber noch nicht bestätigt.

Betrug und Vorsatz führen zu unmittelbar persönlicher Haftung der Mitarbeiter

Unabhängig davon werden immer mehr Fälle bekannt, in denen auch die Mitarbeiter für Produktfehler und die daraus resultierenden Folgeschäden unmittelbar persönlich zu Verantwortung gezogen werden. Nehmen Sie nur die aktuelle VW-Affäre: Sofern die Berichterstattung hierüber zuverlässig ist, wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft ermittelt, ob bestimmte Personen im Unternehmen wegen Betrugs strafbar sein könnten. Ein „Unternehmensstrafrecht“, wie wir es aus den USA kennen, gibt es in Deutschland (noch) nicht. Die Strafbarkeit trifft daher nicht das Unternehmen selbst, sondern nur Personen, also jeden Mitarbeiter im Unternehmen, der möglicherweise um die manipulierte Software wusste.

Der Betrugstatbestand ist freilich nur erfüllt, wenn den verantwortlichen Mitarbeitern ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Andererseits ist eben nicht nur derjenige Mitarbeiter strafbar, der durch sein Tun (Erlass einer rechtswidrigen Weisung oder Befolgen der rechtswidrigen Weisung) den Tatbestand des Betruges erfüllt, sondern auch derjenige Mitarbeiter, der – obwohl er die Pflicht gehabt hätte, hiergegen einzuschreiten – ein Einschreiten unterlässt.

DGQ bietet Seminar zur Produkthaftung an

Wenn Sie sich für das Thema Produkthaftung interessieren und Produkthaftungsrisiken für sich und Ihr Unternehmen minimieren wollen, empfehle ich Ihnen das DGQ-Seminar „Produkthaftung“. Im Seminar erfahren Sie, welchen Haftungsrisiken das Unternehmen einerseits und die Mitarbeiter andererseits unterliegen. Sie besprechen zahlreiche Fälle aus der Produkthaftung und erarbeiten, wie die Mitarbeiter Ihres Unternehmens ihr eigenes Haftungsrisiko möglichst minimieren. Hierbei stehen insbesondere auch Dokumentationsanforderungen im Vordergrund. Sie erfahren auch, wie Führungskräfte durch richtige Delegation ihre Haftungsrisiken minimieren können und welche Haftungsrisiken die dann entstehenden Organisationspflichten beinhalten. Zahlreiche Fälle und Erfahrungsberichte sind ebenfalls Teil des Seminars. Natürlich gibt es auch genügend Raum für interessante Diskussionen!

 

 

Qualitätssicherung – heute und morgen

535474751

Qualitätssicherung hat sich in den letzten Jahren verändert

Was der gegenwärtige Stand ist und welche Entwicklungstrends sich abzeichnen, beantwortet die aktuelle Studie des Marktforschungsinstituts Konzept & Markt, durchgeführt im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Qualität e.V. (DGQ). Im Fokus der Untersuchung stehen herausstechende Entwicklungen und Trendgra_infografik_blogbeitrag-1_rgb_201016s in der Branche.

Immer noch eine Männerdomäne

Strukturell betrachtet ist der Bereich der Qualitätssicherung nach wie vor von Männern dominiert. Insgesamt 86 Prozent der Beschäftigten sind männlich und zu 70 Prozent im Alter zwischen 45 und 65 Jahren. Sie verfügen über eine relativ lange Berufserfahrung von durchschnittlich acht bis zwölf Jahren. Hinsichtlich des Ausbildungswegs kristallisieren sich zwei Gruppen heraus – Stelleninhaber mit technischen Berufsausbildungen sowie solche mit akademischer Ausbildung und wissenschaftlichem Hintergrund. Dennoch steht bei den Funktionsträgern die technische Berufsausbildung mit 46 Prozent im Vordergrund.

Schnittstellenmanagement mit messbarem Erfolg

In der Qualitätssicherung muss verstärkt mit internen und externen Schnittstellen zusammengearbeitet werden. Der intensive Austausch mit Einkauf, Vertrieb, Produktion,
Wareneingang und Technik, aber auch Kunden und Lieferanten ist bereits Teil des Alltags von Qualitätssicherern und wird zunehmen. Der Bereich ist keine Silodisziplin mehr. Übergreifende oder interkulturelle Teams sind oftmals die Regel. Von Stelleninhabern wird dadurch insgesamt ein immer größerer Fundus an Aufgaben und Wissen erwartet.

Während die Aufgabenbereiche im Qualitätswesen wachsen und ein breites Spektrum abdecken, spielen Kennzahlen in der Erfolgsmessung nach wie vor eine unverändert große Rolle. Die Kennzahlen Reklamationsquote (79 Prozent) und Fehlerraten (69 Prozent) stehen hierbei im Vordergrund. Entsprechend werden in etwa zwei Drittel aller Unternehmen statistische Methoden angewendet. Die Bandbreite der Verfahren ist sehr heterogen, allerdings wird am häufigsten SPC erwähnt. Neben einem sicheren Umgang mit statistischen Prozesskontrollen benötigen Qualitätssicherer grundlegendes Wissen zum Prozessmanagement. Ob beispielsweise für die Planung eines standortübergreifenden Produktionsprozesses oder für die Prozesslenkung, zum Beispiel über Qualitätsregelkarten – in zwei Drittel aller Fälle (65 Prozent) wird Wissen zum Prozessmanagement in der Qualitätssicherung angewandt.

Hoher Veränderungsdruck bei steigender Komplexität

Das Qualitätswesen steht unter einem enormen Veränderungsdruck. Schnittstellen im Arbeitsprozess nehmen zu, Lieferzeiten und Produktlebenszyklen verkürzen sich, die Qualitätsanforderungen steigen. „Null Fehler“ ist die Devise. Die Vielfalt an Angeboten wächst, was zu einem verstärkten Kosten- und Technologiewettbewerb führt. Qualität und Preis müssen stimmen. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, große Volumina an Daten zu verarbeiten und zu analysieren. Spezielle Messaufgaben müssen mit elektronischen Prüfmitteln bewältigt werden, nicht zuletzt, um vermehrt individuellen Kundenwünschen gerecht zu werden.

Der Veränderungsdruck durch die aktuellen Marktbedingungen und die zunehmende Aufgabenkomplexität im Qualitätswesen lassen spezifische Entwicklungstrends in der Branche erkennen. Unternehmen sehen diese insbesondere im Zusammenhang mit gesetzlichen Vorgaben (17 Prozent), der Globalisierung (16 Prozent), anspruchsvolleren Kundenanforderungen (15 Prozent) und neuen Technologien (15 Prozent). Im Kontext der Norm ISO 9001 wird sich aus Sicht der Unternehmen die Zusammenarbeit mit den Lieferanten intensivieren, um unter anderem gemeinsame Prozess-Audits und Prozess-Validierungen für die Qualitätssicherung festzulegen. Durch die stärkere Vernetzung mit anderen Werken, auch aus dem Ausland, müssen Qualitätssicherer in ihren Arbeitsabläufen unterschiedliche Zeitzonen beachten. Ebenso wird das Englischsprachige für den Kontakt mit internationalen Lieferanten immer wichtiger. Weiterhin steigen die Kundenerwartungen über den Rahmen der standardisierten Qualitätssicherung hinaus und führen zur Erweiterung und Anpassung der Qualitätsprozesse. Der Trend geht hin zu verstärktem Einsatz von elektronischen und elektromechanischen Hilfestellungen bis hin zu komplett autonomen Formen. Die Dynamik und der IP Shift, also der Wechsel von Analog zu Digital, spielen bereits in vielen Unternehmen eine große Rolle.

Es kommt mehr denn je auf Wissen an

Die Entwicklungen im Qualitätswesen sorgen für einen großen Bedarf an Weiterqualifizierung. Es kommt mehr denn je auf Wissen und Kompetenzen an. Die Herausforderung sehen Stelleninhaber hierbei in der schnellen Geschwindigkeit, in der die Veränderungen auftreten. Es wird zunehmend schwieriger, mit der eigentlichen Qualifikation Schritt zu halten und Berufserfahrung alleine reicht nicht mehr aus, denn es werden vermehrt auch Kompetenzen gefragt, die über das Qualitätswesen im engeren Sinne hinausgehen. So ist es nicht überraschend, dass externe Weiterbildungsanbieter mit 65 Prozent als typische Herkunftsquellen für das notwendige Wissen gelten.

Um den aktuellen Veränderungen vorausschauend und kompetent begegnen zu können, hat die DGQ Weiterbildung ihr Weiterbildungsangebot inhaltlich weiterentwickelt. Die neuen Trainings sind noch näher am Produktions- und Prüfungsprozess ausgerichtet, kompakter aufgebaut und erweitert, um eine integrierte Vermittlung von Soft-Skills. Dadurch werden die Beschäftigten im Qualitätswesen bestens für die wachsenden Aufgabenbereiche vorbereitet.

Weitere Informationen zum Trainingsprogramm erhalten Sie online, telefonisch unter 069-95424-333 oder per E-Mail an weiterbildung@dgq.de.