Wissen wir genug über Datenschutz?25 | 05 | 18

Informationen zur DSGVO

Heute, am 25. Mai 2018, kommt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zur Anwendung. Seit Wochen werden wir überhäuft mit Schlagzeilen, Informationen, Ratschlägen und Tipps – aber auch mit Warnungen und Befürchtungen zum neuen Datenschutzrecht. Täglich bekommen wir E-Mails von Unternehmen, deren Newsletter wir einst abonniert haben und deren weiteren Erhalt wir nun bestätigen sollen. Auf Internetseiten werden wir über den „bestmöglichen“ und natürlich „EU-DSGVO-konformen Umgang“ mit unseren Daten aufgeklärt.

Doch was wissen wir wirklich über diese neue Verordnung und unser gar nicht so neues Grundrecht auf Datenschutz?

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurde 1983 als Grundrecht anerkannt und ist die Grundlage für die bestehenden Datenschutzgesetze. Nun haben wir ein europäisches Regelwerk, das den Schutz unserer Daten auf europäischer Ebene gewährleistet und gerade in Zeiten zunehmender Digitalisierung und Datennutzung im Arbeits- und Privatleben ein wichtiger Garant für Transparenz und informationelle Selbstbestimmung ist.

Wie können wir uns am besten über die EU-DSGVO informieren?

Gerade die Fülle an Informationen, Blog-Beiträgen und Artikeln macht es nicht einfacher, sich fundiert über das Thema Datenschutz zu informieren. In den letzten Wochen kursierten etliche Mythen und Fehlinformationen zu diesem Thema. Wie lassen sich seriöse Informationsquellen erkennen und von weniger seriösen unterscheiden? Worauf sollte man achten, wenn man im Internet nach Informationen zur EU-DSGVO sucht?

Die relevantesten Kriterien zur Beurteilung der Seriosität der Information sind die folgenden Fragen, die Sie sich zu den Inhalten stellen sollten:

Wer hat die Information verfasst?

Wer ist der Autor/die Autorin des Artikels? Ist der Herausgeber der Website zum Beispiel ein Ministerium der Bundesregierung, eine Unternehmensberatung, ein Verein oder eine Einzelperson? Hier lohnt sich ein Blick in das Impressum der Website, um diese Fragen beantworten zu können.

Zu welchem Zweck wurden die Informationen erfasst?

Aus der oben gestellten Frage ergibt sich in der Regel Hinweise auf die Motivation, mit der die Information veröffentlicht wurde. Stehen hier reine Informationszwecke im Vordergrund? Möchte der Herausgeber auch für ein Produkt oder eine Dienstleistung werben? Werden sachliche Informationen bewertet und/oder mit politischen Inhalten vermischt?

Wann wurden die Informationen verfasst?

Auch zum Umgang mit der EU-DSGVO wurden zahlreiche Studien und Umfragen durchgeführt, auf die sich viele Artikel beziehen. Vor allem hier lohnt es sich, auch das Verfassungsdatum der Studie in den Blick zu nehmen. Achten Sie auch auf die Jahresangabe der Datenerhebung, die ggf. vom Veröffentlichungsdatum der Studie abweicht.

Was sind die Grundlagen der Information?

Wichtigster Hinweis für die Seriosität der Information: Gibt es ausreichend Quellenangaben und Belege für getroffene Behauptungen? Geht ein Artikel über eine rein subjektive Bewertung oder einen Erfahrungsbericht hinaus und nennt Zahlen oder stellt Behauptungen auf, sollte auch die Quelle genannt werden. Nur so lassen sich Fakten nachprüfen und ggf. einer eigenen Interpretation unterziehen.

Welche Quellen nutze ich, um mich über die EU-DSGVO zu informieren?

Um sich umfassend über die EU-DSGVO zu informieren, lohnt es sich, wirklich einmal in das Gesetz zu schauen, bzw. einzelne für einen selbst relevante Artikel im Original zu lesen. Zusammenfassungen, Erklärungen und Interpretation, die man online findet, sind zwar oft einfacher zu lesen, aber auch immer geprägt von der subjektiven Sicht des Autors/der Autorin. Die EU-DSGVO (EU-DSGVO auf „EUR-Lex“) lässt sich genauso wie das Bundesdatenschutzgesetz („BDSG neu“ auf der Seite des Bundesanzeigerverlags) im Internet finden.

Eine weitere Informationsquelle zur EU-DSGVO und den relevanten Änderungen für unseren (Arbeits-)Alltag sind die Seiten der zuständigen Aufsichtsbehörden im Internet. Als erstes sollte hier die Seite der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit genannt werden.

Darüber hinaus hat jedes Bundesland Landesdatenschutzbeauftragte. Auf den Seiten der Landesdatenschutzbehörden finden sich ebenfalls Informationen und hilfreiche Handreichungen. Zudem werden hier auch die Auslegungshilfen der Datenschutzkonferenz veröffentlicht. Besonders übersichtlich ist beispielsweise die Seite des Bayrischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht gestaltet.

Auch die europäische Kommission bietet Informationen zum Thema EU-DSGVO an. Hier finden Sie z. B. eine interaktive Infografik, welche die wichtigsten Aspekte kurz und anschaulich zusammenfasst.

Die Seite „Deine Daten. Deine Rechte.“ ist ein Projekt des Digitale Gesellschaft e.V., gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Dieses hat zum Ziel, die Verbraucher/innen für das neue EU-Datenschutzrecht kompetent zu machen und bietet zu einzelnen Themen auch Erklärvideos und Musterschreiben an.

Einen spannenden Einblick in den Gesetzgebungsprozes der EU gibt der Dokumentarfilm „Im Rausch der Daten“. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Gegen Überforderung und Verunsicherung in Sachen Datenschutz hilft es in der Regel, über die eigenen Rechte informiert zu sein. So lassen sich die „Panikmache“ und die vielfältigen kursierenden Mythen und Fehlinformationen von fundierten und relevanten Informationen trennen. Vergessen dürfen wir nicht, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz auch schon vor dem 25. Mai 2018 existierte. Dass Datenschutz nun die Aufmerksamkeit erhält, die er verdient, sollte uns zuversichtlich stimmen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch auf unserer Themenseite „Datenschutz und Compliance“.

Über die Rezensentin: Christina Eibert

Christina Eibert ist studierte Sozialwissenschaftlerin und Produktmanagerin bei der DGQ. Sie verantwortet die Trainings in den Bereichen Compliance, Datenschutz, Statistik und Cyber-Sicherheit. Besonders wichtig ist es ihr, praxisnahe und zukunftsorientierte Weiterbildungen zu entwickeln, von denen Teilnehmer und Unternehmen gleichermaßen profitieren.