Produkthaftung – Auswirkungen der Beweislastumkehr für Mitarbeiter23 | 03 | 17

Deutsches Recht - Produkthaftung und Auswirkungen für Mitarbeiter durch die „Beweislastumkehr“

Die Produkthaftung in Deutschland ist gekennzeichnet von einer sogenannten „Beweislastumkehr“. Die Beweislastumkehr bewirkt, dass nicht etwa der Geschädigte eine mögliche Herstellerpflichtverletzung zu beweisen hat, auf die der Schaden beruhen könnte. Vielmehr sind Sie als Herstellerunternehmen in der Pflicht, sich zu entlasten.

Was das für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter genau bedeutet, möchte ich Ihnen im folgenden Beitrag erläutern.

Eine vollständige Dokumentation des QM-Systems schützt Unternehmen

Wie können Sie Ihr Unternehmen entlasten? Diese Entlastung kann nur gelingen, wenn Sie eine vollständige und ausreichende Dokumentation vorlegen können, aus der ersichtlich ist, dass Ihr Unternehmen die ihm obliegenden Pflichten erfüllt hat. Eine besondere Bedeutung kommt hier den den Bereichen Konstruktion und Produktion zu. Eine saubere Dokumentation über die Aufrechterhaltung Ihres Qualitätsmanagementsystems oder z. B. über die durchgeführte Warenausgangskontrolle kann damit verhindern, dass Ihr Unternehmen produkthaftungsrechtlich in Anspruch genommen wird.

Folgt aus der Dokumentation, dass beim Warenausgang noch alles „i. O.“ war, ist der Fehler in diesem Fall entweder beim Kunden zu suchen (unsachgemäße Lagerung / unsachgemäßer Einbau des Produkts?) oder beim Geschädigten selbst (unsachgemäßer Gebrauch des Produkts?). Liegt indes schon keine Dokumentation über den Warenausgang vor, können Sie sich auch nicht entlasten und bleiben möglicherweise „auf dem Schaden sitzen“.

Unternehmen können Mitarbeiter verantwortlich machen

Ist Ihr Unternehmen also verpflichtet, Schadenersatz an einen Dritten zu zahlen, bleibt es Ihnen dann unbenommen, diesen Schaden bzw. die Schadensersatzsumme von dem zuständigen Mitarbeiter zurückzufordern, der intern für die (vorsätzliche oder fahrlässige) Schadensverursachung verantwortlich ist. Hierbei müssen Sie dann differenzieren, ob der verantwortliche Mitarbeiter vorsätzlich, grob fahrlässig, bloß fahrlässig oder nur leicht fahrlässig für die Schadensverursachung verantwortlich ist. Nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit würde mit einer 100%igen Haftung des jeweiligen Mitarbeiters zu rechnen sein.

Eine Deckelung der Haftungssumme des Mitarbeiters kennt das Gesetz indes nicht. Nur einige Landesarbeitsgerichte gehen zum Schutz des Mitarbeiters davon aus, dass eine interne Haftung gegenüber dem Unternehmen nur bis zur Höhe von insgesamt 3 Brutto-Monatsgehältern gerechtfertigt ist. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Haftungsbegrenzung zugunsten der Mitarbeiter bisher aber noch nicht bestätigt.

Betrug und Vorsatz führen zu unmittelbar persönlicher Haftung der Mitarbeiter

Unabhängig davon werden immer mehr Fälle bekannt, in denen auch die Mitarbeiter für Produktfehler und die daraus resultierenden Folgeschäden unmittelbar persönlich zu Verantwortung gezogen werden. Nehmen Sie nur die aktuelle VW-Affäre: Sofern die Berichterstattung hierüber zuverlässig ist, wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft ermittelt, ob bestimmte Personen im Unternehmen wegen Betrugs strafbar sein könnten. Ein „Unternehmensstrafrecht“, wie wir es aus den USA kennen, gibt es in Deutschland (noch) nicht. Die Strafbarkeit trifft daher nicht das Unternehmen selbst, sondern nur Personen, also jeden Mitarbeiter im Unternehmen, der möglicherweise um die manipulierte Software wusste.

Der Betrugstatbestand ist freilich nur erfüllt, wenn den verantwortlichen Mitarbeitern ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Andererseits ist eben nicht nur derjenige Mitarbeiter strafbar, der durch sein Tun (Erlass einer rechtswidrigen Weisung oder Befolgen der rechtswidrigen Weisung) den Tatbestand des Betruges erfüllt, sondern auch derjenige Mitarbeiter, der – obwohl er die Pflicht gehabt hätte, hiergegen einzuschreiten – ein Einschreiten unterlässt.

DGQ bietet Seminar zur Produkthaftung an

Wenn Sie sich für das Thema Produkthaftung interessieren und Produkthaftungsrisiken für sich und Ihr Unternehmen minimieren wollen, empfehle ich Ihnen das DGQ-Seminar „Produkthaftung“. Im Seminar erfahren Sie, welchen Haftungsrisiken das Unternehmen einerseits und die Mitarbeiter andererseits unterliegen. Sie besprechen zahlreiche Fälle aus der Produkthaftung und erarbeiten, wie die Mitarbeiter Ihres Unternehmens ihr eigenes Haftungsrisiko möglichst minimieren. Hierbei stehen insbesondere auch Dokumentationsanforderungen im Vordergrund. Sie erfahren auch, wie Führungskräfte durch richtige Delegation ihre Haftungsrisiken minimieren können und welche Haftungsrisiken die dann entstehenden Organisationspflichten beinhalten. Zahlreiche Fälle und Erfahrungsberichte sind ebenfalls Teil des Seminars. Natürlich gibt es auch genügend Raum für interessante Diskussionen!

 

 

Über den Autor: Marco Rasper

Marco Rasper ist Key Account Manager bei der DGQ Weiterbildung. Als solcher berät er Unternehmen hinsichtlich des individuellen Zuschnitts ihrer Inhouse-Trainings und Consulting-Dienstleistungen, welche diese mit der DGQ durchführen wollen. Dabei kommt ihm seine vorherige Tätigkeit als Produktmanager zu Gute, um seine Kunden insbesondere bei der Bedarfsanalyse zu unterstützen. Das Ziel ist immer das genaue Treffen der Kundenanforderungen. Marco Rasper ist Diplom-Pädagoge mit den Schwerpunkten Personalentwicklung und Erwachsenenbildung.