Qualität in Projekten: Meilensteinbewertung24 | 06 | 15
Zwischen Projekt- und Qualitätsmanagement kommt es im Unternehmen immer wieder zu Missverständnissen. Aus diesem Grund hat die DGQ zusammen mit der Gesellschaft für Projektmanagement (GPM) einen Fachkreis gegründet. Er trägt den Titel „Qualität und Projekte“ und hat das Ziel, das Zusammenspiel beider Disziplinen zu verbessern. Im ersten Schritt haben die Mitglieder konkrete Beispiele für typische Missverständnisse gesammelt. Welche das sind, beleuchtet eine Serie von Fachbeiträgen, die in den nächsten Wochen regelmäßig im DGQ-Blog erscheint.
Im ersten Beispiel geht es darum, dass Qualitäts-und Projektmanager das Passieren von Meilensteinen oftmals unterschiedlich bewerten. Darüber hinaus verwenden beide Review-Methoden. Project-Reviews und interne Audits haben jedoch völlig unterschiedliche Ziele.
Meilensteinbewertung
Der Qualitätsmanager sagt: „Wichtige Arbeitsergebnisse sind noch nicht fertig. Der Meilenstein ist rot.“
Der Projektmanager sagt: „Wir haben Aktionen im Projektteam definiert. Der Meilenstein kann mit gelb passiert werden.“
Erklärung
Der Projektmanager arbeitet progressiv und optimistisch. Das Projekt muss weitergehen, um den Abgabetermin nicht zu verzögern. Zudem ist sich der Projektmanager sicher, dass die Aktionen wie geplant durchgeführt werden und somit kein Risiko besteht. Der Qualitätsmanager weiß, dass definierte Aktionen zunächst eine Absichtserklärung sind. Er sieht es nicht als gesichert an, dass die Aktionen termingerecht geschlossen werden, wenn sie nicht durch einen roten Meilenstein im Fokus bleiben.
Lösungsansatz
Die Ursache der unterschiedlichen Einschätzungen muss ermittelt und dokumentiert werden. Qualitätsmanager und Projektmanager bewerten und dokumentieren die Risiken gemeinsam, welche durch unfertige Arbeitsergebnisse entstanden sind. Dadurch entsteht eine gemeinsame Sichtweise über die möglichen Auswirkungen der Risiken. Wenn notwendig werden gemeinsam weitere Aktionen zur Risikominimierung definiert. Auf der Basis der gemeinsamen Risikobewertung sollte eine gemeinsame Entscheidung über den Meilenstein auf rationaler Basis möglich sein. Mittelfristig müssen verbindliche Kriterien und die Verantwortung für Meilensteinbewertungen im generischen PM-Prozess festgeschrieben werden.