Laborpersonal in der Zwickmühle – Das Risiko mit der Unparteilichkeit18 | 02 | 20
Neulich hatte ich einen Kunden am Telefon. Seit der Revision von ISO/IEC 17025 gibt es einige neue Herausforderungen für Labore. Herr T. erzählte mir am Telefon vom Abend mit einem Freund. Seit Ewigkeiten hatten sich die beiden nicht gesehen. Es gab Einiges zu erzählen. Der Freund hatte kaum die Tür zum Restaurant geöffnet, da platzte es schon aus ihm heraus: „Wir haben euer Labor heute mit einer Materialprüfung beauftragt.“ Herr T. war wohl sehr überfordert und berichtete mir, er hätte daraufhin erklärt: „Aber die Materialprüfungen mache unter anderem ich.“ Der Freund sah die Zwickmühle nicht: „Na und? Wo ist das Problem. Ist doch super! Dir vertraue ich.“ Eine Situation, wie sie auch in unseren Lehrgängen schon berichtet wurde.
Persönliche Beziehungen zwischen Auftraggebern und Labormitarbeitern können kritisch werden. Sie stellen ein Risiko für die Unparteilichkeit eines Labors dar. Herr T. wollte gerade auf diese Gefahr hinweisen, da fuhr dessen Freund unbeirrt fort: „Ich habe eine straffe Deadline und die Prüfung muss unbedingt gut laufen. Ich brauche sichere Werte.“ Hr. T. erklärte ihm daraufhin, dass er erst vor einer Woche von einem anderen Freund gehört hatte, dass deren Labor gehörig Probleme bekommen hatte, weil der Laborleiter einen Auftrag der Firma seiner Frau freigegeben hatte. Kommerzielle, finanzielle oder sonstige Einflüsse könnten Herrn T. nicht nur den Job kosten, sondern die DAkkS-Akkreditierung behindern. Eine objektive Beurteilung des Materialprüfungsauftrags erschien ihm daher unmöglich. Was sollte ich ihm raten?
Die Erfüllung der Unparteilichkeit eines Labors ist für deren Seriosität und Vertrauenswürdigkeit ein hohes Gut. Ein Labor darf sich nicht mit Tätigkeiten befassen, die das Vertrauen in eine objektive Beurteilung und die Integrität der Prüf- oder Kalibrierergebnisse gefährden könnten. Diese Unparteilichkeit muss für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Labors beispielsweise durch eine Erklärung oder einen Vertrag festgelegt werden.
Ich empfahl Herrn T. sich mit seiner Laborleiterin auszutauschen und zu klären, ob dieses Interessensverhältnis bereits bekannt sei oder als Problem gesehen werde. Herr T. berichtete mir einige Zeit später, dass seine Laborleiterin tatsächlich die Unparteilichkeit des Labors gefährdet sah. Bisher war die betreffende Firma kein Kunde des Labors und deshalb nicht in der Risikobetrachtung, die die Laborleiterin im Zuge der DAkkS-Akkreditierung letztes Jahr aufgestellt hatte, aufgeführt.
Sind Ihnen schon einmal Fälle von Unparteilichkeit begegnet? Wie handhaben Sie die Risikobetrachtung im Labor?
Auch wenn es in diesem Fall bedeutete, dass Herr T.‘s Arbeitsgeber den Auftrag ablehnen musste, konnte so dem Risiko der Unparteilichkeit vorgebeugt werden. Ratsam ist daher, dass jedes Labor mit einem Managementsystem nach ISO/IEC 17025:2018 über ein Organigramm verfügt, das bestehende Abhängigkeiten abbildet.